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WEBSEITE

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NUTZUNG
 

Das Benutzen dieser von Nottaris Frères & Fils betriebenen Website unterliegt nachfolgend aufgeführten Bedingungen, wobei sich Nottaris Frères & Fils das Recht ausdrücklich vorbehalten müssen, jedwelche Bedingungen jederzeit ändern zu dürfen. Jedwelche neue Bedingungen treten zu jedwelchem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf dieser Website in Kraft. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da Sie mit dem Benutzen dieser Website jedwelche unserer Bedingungen akzeptieren. Falls Sie damit nicht einverstanden sein sollten, müssen wir Ihnen jedwelche Benutzung der Website leider untersagen.

 

 

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INHALTE


Der Inhalt dieser Website ist ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, jedwelche Inhalte dürfen also einzig für private, nichtkommerzielle Zwecke heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Benutzende dürfen zudem keinerlei Änderungen vornehmen, so wie untersagt ist, jedwelche Inhalte der Website zu jedwelchem Zweck auf jedwelche Websites oder Netzwerke zu kopieren, zu benutzen oder generell zu veröffentlichen. Jedwelcher rechtswidrige Gebrauch der Website kann als Verstoss gegen das Urheberecht oder das Markenrecht, als Verletzung des Datenschutzrechts und der freien Meinungsäusserung sowie der Gesetze und anderer Bestimmung zur Regelung der Werbefreiheit geahndet werden, wobei darüber hinaus jedwelche Rechte jedwelcher Art jedwelchen Zwecks vorbehalten sind.

 

 

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HAFTUNGSAUSSCHUSS

 

Diese Website enthält ausschliesslich Inhalte allgemeiner, unverbindlicher Art. Nottaris Frères & Fils können keine Verantwortung für jedwelche inhaltliche Fehler, Irritationen oder Ungenauigkeiten übernehmen, weshalb jedwelcher Besuch auf eigenes Risiko erfolgt. Nottaris Frères & Fils können auch keine Verantwortung für das Funktionieren der Website übernehmen und sie können darüber hinaus auch keine Garantie abgeben, dass Sites oder Server, die den Zugang zur Website ermöglichen, frei von jedwelchen Viren oder jedwelchen anderen schädlichen Elementen sind. Sollte das Benutzen der Website und deren Inhalte zu jedwelchen Schäden an Hardware, Ausrüstung oder Daten führen, können Nottaris Frères & Fils nicht für jedwelche entstandene Schäden bzw. für jedwelche anfallende Kosten zur Verantwortung gezogen werden.

 

 

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MARKENZEICHEN
 

Jedwelche auf dieser Website abgebildeten Markenzeichen, Logos und Schriftzüge sind eingetragene oder nicht eingetragene Marken im Besitz von Nottaris Frères & Fils. Nichts auf dieser Website und nichts auf dieser Welt kann und darf als Aufforderung oder Erlaubnis gewertet werden, jedwelche hier verwendeten Markenzeichen, Logos und/oder Schriftzüge zu benutzen. Jedwelcher widerrechtliche Gebrauch ist aus jedwelchen Gründen untersagt.

 

 

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GEISTIGES EIGENTUM

 

An dieser Website und an jedwelchen darin enthaltenen Informationen, Texten, Bildern, Fotos, Audio- und Videoclips, Designs, Grafiken, Logos, Symbolen, Produkt- und Unternehmensbezeichnungen, sowie an jedwelcher Software, an jedwelchen Dateien und auch an jedwelcher Auswahl und Anordnung, und zwar im Ganzen oder in Teilen, bestehen Schutzrechte wie Urheber- und Designrechte von Nottaris Frères & Fils, wobei generell jedwelche Rechte vorbehalten sind. Ohne schriftliche Erlaubnis von Nottaris Frères & Fils dürfen jedwelche Inhalte dieser Website in keinster Weise, in jedwelcher Form, mit jedwelchen Mitteln, auf jedwelche Art, weder im Ganzen noch in Teilen, geändert, kopiert, verteilt, gerahmt, reproduziert, veröffentlicht, heruntergeladen, angezeigt, gepostet, übertragen oder verkauft werden. Auch ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis jedwelche Inhalte jedwelcher Art in jedwelche andere Programme, Netzwerke etc. zu transferieren. Jedwelche auf dieser Website veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt: Copyright © 2023 Nottaris Frères & Fils, wobei auch hier grundsätzlich alle Rechte vorbehalten sind.

 

 

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LINKS

 

Benutzende der Website können auf Links stossen, die auf Websites von Dritten führen. Diese Links begründen in keiner Art und Weise eine Garantie für jedwelche solcher Websites Dritter. Nottaris Frères & Fils können grundsätzlich keine Verantwortung für Inhalt oder Rechtmässigkeit jedwelcher Websites Dritter übernehmen, Benutzende besuchen diese Websites Dritter also ausschliesslich auf eigenes Risiko.

 

 

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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Nottaris Frères & Fils benutzen diese Website ausschliesslich zum Zweck, ihre Marken, Produkte, Fähigkeiten und/oder Kompetenzen vorzustellen. Nottaris Frères & Fils können den Zugang zur Website ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen untersagen, falls gegen Wortlaut und Zweck dieser Bedingungen verstossen wird oder aber jedwelche Rechte von Nottaris Frères & Fils oder Dritten verletzt werden. Auch können Nottaris Frères & Fils diese Website ohne Ankündigung und ohne Begründung jederzeit verändern oder vom Netz nehmen, ohne jedwelche Haftung für die Folgen übernehmen zu müssen. Nicht zuletzt berühren Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Gültigkeit jedwelcher übrigen hier aufgeführten Bestimmungen in keinster Weise.

 

 

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SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterstehen den Schweizer Gesetzen und der Schweizer Rechtsprechung. Gerichtsstand ist Zürich. Der Verzicht seitens Nottaris Frères & Fils auf eine gerichtliche Sanktionierung von Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen darf nicht als Verzicht auf die Wahrung jedwelcher Rechte im Falle anderer oder nachfolgender Verstösse ausgelegt werden.

UHRENDESIGN

GELTUNG

1.1

Jedwelche Entwicklung von Designvorlagen wie auch jedwelches Einräumen von Lizenzrechten an diesen Vorlagen erfolgt einzig auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Entwicklungs- und Lizenzverträge gelten, sofern keine anderen Regelungen vereinbart wurden oder werden.

1.2

Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden, die von den hier vorliegenden Bedingungen abweichen, können nicht anerkannt werden und werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn ihnen der Designer nicht ausdrücklich widerspricht.

 

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DESIGNVORLAGEN

2.1     

Wird der Designer mit der Entwicklung von Designvorlagen beauftragt, kann er sich jederzeit auf sein Recht der Gestaltungsfreiheit berufen.

 

2.2     

Auftraggebende sichern hiermit zu, dass sie zur Verwendung jedwelcher dem Designer übergeben Unterlagen und Informationen berechtigt sind und diese frei von jedwelchen Rechten Dritter sind. Sollten sie trotzdem nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Unterlagen und Informationen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellen Auftraggebende den Designer von jedwelchen Ersatzansprüchen Dritter frei.

2.3     

Auftraggebende können nach Abnahme der Designvorlagen frei entscheiden, ob sie die Vorlagen verwerten wollen. Entscheiden sie sich gegen eine Nutzung, endet der Vertrag. Der Designer behält in diesem Fall seinen Anspruch auf das Werkhonorar sowie das Recht, sein Werk selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.

 

2.4     

Der Designer ist berechtigt, auch nachträgliche Änderungswünsche zu verweigern, die ihm gestalterisch nicht vertretbar erscheinen. Verweigert der Designer die Durchführung von Änderungen oder entscheiden sich Auftraggebende trotz der vorgenommenen Änderungen gegen die Nutzung der Designvorlagen, gilt entsprechend 2.3.

 

2.5     

Auftraggebende sind bis zur Entscheidung über die Nutzung nicht befugt, jedwelche Vorlagen des Designers ohne dessen Zustimmung zu veröffentlichen oder als Schutzrecht anzumelden oder ohne Zustimmung des Designers als Ganzes oder in Teilen Dritten zugänglich zu machen.

 

2.6     

Auftraggebende sind verpflichtet, die vom Designer entwickelten Designvorlagen nach deren Erhalt zu untersuchen. Jedwelche Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Werkes, jedwelche Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen.

2.7     

Entscheiden sich Auftraggebende zur Verwertung der Designvorlagen, ist der Designer verpflichtet, ihnen die betreffenden Nutzungsrechte einzuräumen.

 

3        

WERKHONORAR

 

3.1     

Für die Entwicklung der Designvorlagen ist das vereinbarte Werkhonorar zu zahlen. Wünschen Auftraggebende nach der Abgabe der vertragsgemässen Designentwürfe zusätzliche Änderungen, kann der Designer eine zusätzliche Vergütung fordern.

3.2     

Das Werkhonorar ist bei Abgabe der vertragsgemässen Entwürfe fällig, die Vergütung für Änderungen nach der Ablieferung der geänderten Vorlagen. Auftraggebende haben diese Zahlungen auch dann zu leisten, wenn sie sich gegen eine Nutzung entscheiden.

 

 

4        

NUTZUNGSRECHT

4.1      

Werden Auftraggebenden jedwelche Nutzungsrechte eingeräumt, erwerben sie damit das ausschliessliche Recht, die Designvorlagen während des vereinbarten Nutzungszeitraums in der vereinbarten Stückzahl zu vervielfältigen und die vervielfältigten Stücke im vereinbarten Gebiet zu verbreiten. Werden zum Nutzungszeitraum, zur Stückzahl oder zum Vertriebsgebiet keine Vereinbarungen getroffen, bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck.

4.2     

Jedwelche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Werkhonorare an die Auftraggebenden. Ist eine pauschale Abgeltung vereinbart, muss auch diese vollständig bezahlt sein.

4.3     

Jedwelche Veränderung oder Weiterentwicklung der Designvorlagen wie auch die Übernahme des Designs für andere Produkte oder für andere Anwendungsbereiche bedingt der Zustimmung des Designers. 

4.4     

Auftraggebende haben für jedwelche Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht, zusätzlich zum Nutzungshonorar eine Strafe in der Höhe des Werkhonorars zu zahlen, wobei dem Designer ein Schadensersatzanspruch vorbehalten ist.

4.5     

Der Designer ist berechtigt, jedwelche seiner Entwürfe und Vervielfältigungen als Eigenwerbung in jedwelchen Medien zu verwenden.

4.6     

Hat der Designer Designvorlagen entwickelt, müssen Auftraggebende spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe ihrer Entscheidung, die entwickelten Designvorlagen zu benutzen bzw. zu verwerten, Produktion und Vertrieb aufnehmen. Werden Produktion und Vertrieb bis zum Fristablauf nicht aufgenommen, hat der Designer das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages.

 

 

5        

NUTZUNGSHONORAR

5.1     

Der Designer erhält von Auftraggebenden für die Verwertung der Designvorlagen das vereinbarte Nutzungshonorar. War der Designer auch mit der Entwicklung der Designvorlagen beauftragt, ist das Nutzungshonorar zusätzlich zum Werkhonorar für die Entwicklung zu zahlen. Ist zur Höhe des Nutzungshonorars nichts bestimmt, hat der Designer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

5.2     

Richtet sich das Nutzungshonorar nach erzieltem Umsatz, Anzahl verkaufter Produkte oder nach variablen Berechnungen, haben Auftraggebende halbjährlich jedwelche entsprechenden Daten bekannt zu geben und basierend auf diesen Daten das Nutzungshonorar zu zahlen. Der Designer kann die Abrechnung durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten nachprüfen lassen. Erweist sie sich als fehlerhaft, haben die Auftraggebenden die Überprüfkosten zu begleichen.

 

 

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MEHRWERTSTEUER 

 

6.1
Zu den Nutzungs- und Werkhonoraren und den Nebenkosten kommt die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe hinzu.

 

 

7        

SCHUTZRECHT

7.1     

Mit den Nutzungsrechten erwerben Auftraggebende auch das Recht, technische Schutzrechte anzumelden, wobei der Designer als Entwerfer oder Erfinder aufzuführen ist.

7.2     

Bei einer Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten teilen die Auftraggebenden dem Designer noch vor Produktionsstart und zwingend vor Veröffentlichung des Designs mit, jedwelche Schutzrechte sie angemeldet haben. Endet der Vertrag oder fallen die Nutzungsrechte aus sonstigen Gründen an den Designer zurück, sind die Auftraggebenden zur unverzüglichen Übertragung jedwelcher Schutzrechte auf den Designer verpflichtet.

7.4     

Auftraggebenden ist untersagt, während der Vertragsdauer Schutzrechte anzugreifen oder Dritte bei solchen Angriffen zu unterstützen.

 

 

8        

RÜCKGABEPFLICHT

8.1     

Jedwelche Modelle, Entwürfe, Daten und Unterlagen sind Eigentum des Designers. Nach vertragsgemässer Nutzung geben Auftraggebende diese Unterlagen unverzüglich an den Designer zurück.

8.2     

Bei Beschädigung oder Verlust haben Auftraggebende die Wiederherstellungskosten zu ersetzen, ausser sie haben die Beschädigung oder den Verlust nicht zu verantworten. Der Designer kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens einfordern.

 

 

9        

URHEBERRECHT

9.1     

Auftraggebende verpflichten sich, die genutzten Designvorlagen auf ihre Kosten gegen Nachahmung oder sonstige Angriffe zu verteidigen.

9.2     

Auftraggebende anerkennen die alleinige Urheberschaft des Designers an dessen Designvorlagen. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten uneingeschränkt. Insbesondere sind Auftraggebende zur Zahlung der vereinbarten Honorare verpflichtet, unabhängig von urheberrechtlichen oder sonstigen Schutzfähigkeiten und unabhängig vom Ablauf der Schutzpflichten.

 

 

10      

HAFTUNG

10.1   

Der Designer haftet ausschliesslich für Schäden, die er selbst oder von ihm Beauftragte vorsätzlich oder grob fahrlässig verantworten, ausgenommen die Kardinalpflicht, also Schäden aus einer Vertragspflichtverletzung, die für das Erreichen des Vertragszwecks bedeutend ist, wie auch Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2   

Jedwelche Ansprüche der Auftraggebenden, die von einer Pflichtverletzung abgeleitet werden, verjähren ein Jahr nach Beginn der Verjährung. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder von ihm Beauftragte beruhen, wie auch Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder des von ihm Beauftragte beruhen; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3   

Der Designer kann nicht für die Verwertbarkeit der Designvorlagen haftbar gemacht werden und auch nicht für deren Schutzfähigkeit und die Durchsetzbarkeit von Ansprüche im Bereich des Urheber- und des Gebrauchsmuster-, Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Auch obliegen ihm keine dahingehenden Recherchen. Er ist aber verpflichtet, Auftraggebende auf allfällige rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm während der Vertragsdauer bekannt werden.

 

 

11      

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1   

Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner dieser hier aufgeführten Bestimmungen berühren die Gültigkeit jedwelcher übrigen Bestimmungen nicht.

11.2   

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen jedwelchen Gesetzen und der Rechtsprechung der Schweiz. Gerichtsstand für jedwelche juristische Auseinandersetzungen ist Zürich. Der Verzicht seitens Nottaris Frères & Fils auf eine gerichtliche Sanktionierung von Verstössen gegen die Geschäftsbedingungen darf nicht als Verzicht auf die Wahrung jedwelcher Rechte im Falle eines anderen oder nachfolgenden Verstosses ausgelegt werden.

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